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   BGH, 21.08.2002 - XII ZB 113/02   

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https://dejure.org/2002,8073
BGH, 21.08.2002 - XII ZB 113/02 (https://dejure.org/2002,8073)
BGH, Entscheidung vom 21.08.2002 - XII ZB 113/02 (https://dejure.org/2002,8073)
BGH, Entscheidung vom 21. August 2002 - XII ZB 113/02 (https://dejure.org/2002,8073)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Statthaftigkeit - Rechtsmittel - Folgesachen - Freiwillige Gerichtsbarkeit - Elterliche Sorge - Endentscheidung - Unanfechtbarkeit - Oberlandesgericht - Beschwerde - Außerordentliches Rechtsmittel

  • Judicialis

    ZPO § 621 e; ; ZPO § 621 a; ; FGG § 19

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 621 Abs. 1 Nr. 1; FGG § 2w7
    Anfechtung von Entscheidungen der Oberlandesgerichte im FGG -Verfahren

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 07.03.2002 - IX ZB 11/02

    Zulässigkeit der weiteren Beschwerde zum BGH nach der in der seit dem 1.1.2002

    Auszug aus BGH, 21.08.2002 - XII ZB 113/02
    Ein sogenanntes außerordentliches Rechtsmittel zum Bundesgerichtshof ist nach der Neuregelung des Beschwerderechts grundsätzlich nicht mehr statthaft (vgl. BGH, Beschluß vom 7. März 2002 - IX ZB 11/02 - NJW 2002, 1577 ff.).
  • BGH, 13.04.2005 - XII ZB 165/03

    Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde in Folgesachen der freiwilligen Gerichtsbarkeit

    Die Rechtsbeschwerde ist in Folgesachen der freiwilligen Gerichtsbarkeit (hier: einstweilige Anordnung zum Aufenthaltsbestimmungsrecht) nach § 621 e Abs. 2 ZPO nur gegen Entscheidungen über Beschwerden gegen Endentscheidungen im Sinne des § 621 e Abs. 1 ZPO eröffnet (Fortführung der Senatsbeschlüsse vom 19. Februar 2003 - XII ZB 217/02 - FamRZ 2003, 748 und vom 21. August 2002 - XII ZB 113/02 - EzFamR aktuell 2002, 338).

    Die Rechtsbeschwerde ist in Familiensachen der freiwilligen Gerichtsbarkeit nach § 621 e Abs. 2 ZPO nur gegen Entscheidungen über Beschwerden gegen Endentscheidungen im Sinne des § 621 e Abs. 1 ZPO eröffnet (BGHZ 72, 169 ff.; Senatsbeschlüsse vom 19. Februar 2003 - XII ZB 217/02 - FamRZ 2003, 748 und 21. August 2002 - XII ZB 113/02 - EzFamR aktuell 2002, 338).

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